Der Regierungsrat hat am 13. Februar 2019 die notwendigen Beschlüsse zur Einführung des Betreuungsgutscheinsystems gefällt. Die Übergangsfrist vom bisherigen zum neuen System dauert bis 2021. Bis dahin müssen alle Gemeinden auf das Betreuungsgutscheinsystem umstellen, sofern sie sich dazu entscheiden, am Gutscheinsystem teilzunehmen. Das bisherige System wird nach der Übergangsfrist abgeschafft.
Im Gutscheinsystem ist die Wohngemeinde zuständig für die Berechnung und Ausgabe der Gutscheine. Die Gemeinden unterhalten keine Leistungsverträge mehr mit einzelnen Kitas bzw. Tagesfamilienorganisationen. Sie rechnen periodisch den Gutscheinbetrag mit den Kitas und Tagesfamilienorganisationen, in denen die Eltern die Gutscheine einlösen, ab.
Der Gemeinderat hat beschlossen, auf den 1. Januar 2021 das System mit Betreuungsgutscheinen einzuführen. Die Gemeinde vergünstigt mit diesem System den Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie. Zum Erhalt eines Gutscheins ist ein Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung nachzuweisen. Eltern von Kindern bis zum Kindergarten werden gemeindeintern zu einem späteren Zeitpunkt mit weiteren Informationen bedient. Besteht Interesse am Angebot bei älteren Kindern, bitte bei der Gemeindeverwaltung melden.
Ab sofort kann via www.kiBon.ch ein Antrag für Betreuungsgutschein gestellt werden. Möchten Sie den Antrag lieber in Papierform ausfüllen oder z. B. den Gutscheinrechner benützen, finden Sie alle Informationen unter www.fambe.sites.be.ch.
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