Gastgewerbe


Informationen und Formulare

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Betriebsbewilligung

Das Gesuch für die Übernahme eines Gastgewerbebetriebes ist 30 Tage vor der Eröffnung bei der Standortgemeinde einzureichen. Bitte legen Sie einen aktuellen Strafregisterauszug und eine Kopie des Fähigkeitsausweises sowie die bisherige Betriebsbewilligung bei.

 

Überzeitbewilligung

Gastgewerbebetriebe dürfen zwischen 05.00 Uhr und 00.30 Uhr geöffnet sein. Für höchstens 24 Verlängerungen im Kalenderjahr bis spätestens 03.30 Uhr kann das Regierungsstatthalteramt Interlaken Überzeitbewilligungen erteilen. Gesuche um Erteilung der Überzeit-bewilligungen sind bei der Gemeindeschreiberei einzureichen.

 

Festwirtschaftsbewilligung

Für die Durchführung eines öffentlichen Anlasses, bei welchem Getränke und/oder Speisen verkauft werden, ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung einzuholen. Bitte reichen Sie das "Gesuch für gastgewerbliche Einzelbewilligung" mit allfällig weiteren erforderlichen Unterlagen wie Selbstkontrollkonzept, Lebensmittelkontrollliste und Jugendschutzkonzept spätestens 14 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeschreiberei ein. Anschliessend leiten wir das Gesuch zusammen mit einem Bericht der Gemeinde an das Regierungs-statthalteramt Interlaken zur Bewilligung weiter.

 

Bei Anlässen mit Alkoholausschank ist die Erstellung eines Jugendschutzkonzeptes zwingend erforderlich. Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Alle Personen - Eltern davon ausgenommen - machen sich strafbar, wenn sie Kindern oder Jugendlichen Alkohol und Tabak weitergeben.