Hundehaltung


Sie lassen sich registrieren

Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, lassen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung als Hundehalter auf Amicus registrieren, damit Sie sich bei Amicus einloggen können. Ihre Personen-ID (Identifikationsnummer) und ihr Passwort für Amicus erhalten Sie per E-Mail oder Post zugestellt. Wenn Sie umziehen oder heiraten, informieren Sie die Gemeindeverwaltung über die Adress-/Namensänderung. Wenn Sie ins Ausland gehen, melden Sie das der Gemeinde, damit Sie in Amicus abgemeldet werden können.


Sie lassen ihren Hund registrieren

Gehen Sie zum Tierarzt, um ihren Hund chippen zu lassen. Dies erledigen Sie bevor Sie ihn weitergeben oder spätestens dann, wenn er drei Monate alt ist. Wenn Sie einen Hund aus dem Ausland mitbringen, lassen Sie seinen Gesundheitszustand und die Mikrochip-nummer von ihrem Tierarzt kontrollieren. Der Tierarzt benötigt ihre Personen-ID, damit er ihren Hund in Amicus registrieren oder einen Import aus dem Ausland melden kann.


Ereignisse können Sie selbst online melden

Melden Sie in Amicus eine «Weitergabe», wenn Sie ihren Hund verkaufen oder weitergeben. Dafür benötigen Sie Personen-ID, Vorname und Nachname des neuen Halters. Melden Sie eine «Übernahme», wenn Sie einen bereits in Amicus registrierten Hund übernehmen und der bisherige Halter die Weitergabe-Meldung in Amicus erfasst hat. Erfassen Sie einen «Export», wenn Sie ihren Hund an jemanden weitergeben, der im Ausland lebt. Sie können das Datum und die Exportadresse in Amicus abspeichern. Wenn ihr Hund stirbt, tragen Sie in Amicus das Datum seines Todes ein oder bitten ihren Tierarzt oder die Gemeindeverwaltung, dies für Sie zu melden.


Hundetaxe

Die Hundetaxe beträgt Fr. 70.00 je Hund/Jahr. Pflichtig sind alle am Stichtag 1. August über drei Monate alten Hunde. Die Hundetaxe ist jeweils bis 31. August bei der Gemeindeverwaltung in bar zu begleichen. Hunde, welche nach dem 1. August, aber vor dem 1. Januar des nächsten Jahres angeschafft werden und für welche die Taxe noch in keiner bernischen Gemeinde entrichtet worden ist, sind ebenfalls taxpflichtig.


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