Mehrzweckraum


Die Gemeinde Gsteigwiler stellt den Mehrzweckraum im Schulhaus auch für private Anlässe, sowie für Anlässe von Vereinen und Organisationen zur Verfügung.

Aktueller Stand der Reservationen

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Weisung für die Benützung des Mehrzweckraums und der Schulhausküche

  • Der Mehrzweckraum und die Schulhausküche sollen auf Anfrage allen Vereinen, Gruppen, Organisationen und Privatpersonen von Gsteigwiler für Veranstaltungen zur Verfügung stehen.
  • Die Gemeindeverwaltung ist zuständig für die Reservation des Mehrzweckraums und der Schulhausküche. 
  • Nach Benützung sind die Räume so abzugeben, wie sie übernommen wurden. Insbesondere sind die Fenster zu schliessen, das Licht zu löschen und die Türen abzuschliessen.
  • Reinigung von Räumen, Gang, Küche und WC-Anlage ist Sache der Nutzer.
  • Die Entsorgung des Kehrichts ist Sache der Mieter.
  • Im ganzen Schulhaus gilt striktes Rauchverbot.
  • Missachtung dieser Weisungen oder Folgeschäden daraus werden in Rechnung gestellt.
  • Fragen bezüglich Infrastruktur, wie zum Beispiel Wasser, Heizung, Elektroinstallation, Kehricht und Putzmaterial sind an die Abwartin zu richten.
  • Der Schlüssel kann bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden und ist unmittelbar nach der Veranstaltung wieder dort zurückzugeben.
  • Die Abwartin ist für die Abnahme der Räume nach der Veranstaltung verantwortlich. Bitte frühzeitig mit ihr einen Abnahmetermin vereinbaren. Bei nicht korrekt übergebenen Räumen werden Reinigungs- oder Reparaturarbeiten nach Aufwand verrechnet.

Preise für die Vermietung

Für folgende Organisationen ist die Benützung kostenlos:

  • Bergrat Gsteigwiler 
  • Burgergemeinde Gsteigwiler
  • Einwohnergemeinde Gsteigwiler
  • Elternverein Gsteigwiler
  • Feldschützen Gsteigwiler
  • Feuerwehr
  • Frauenverein Gsteigwiler
  • Genossenschaft Dorfladen 
  • Kirchgemeinde Gsteig-Interlaken
  • Krabbeltreff Gsteigwiler 
  • Skiklub Gsteigwiler
  • Sportschützen Gsteigwiler

Der Gemeinderat kann weitere Vereine, Organisationen etc. von der Kostenpflicht befreien.


Für alle anderen Organisationen und Einzelpersonen gelten folgende Preise:

  • Ganzer Mehrzweckraum CHF 100.00 pro Benutzung
  • Halber Mehrzweckraum CHF 70.00 pro Benutzung
  • Küche CHF 50.00 pro Benutzung
  • Schulhausplatz CHF 100.00 pro Benutzung

 Das Inkasso erfolgt durch die Gemeindeverwaltung.