Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Stufe (Legislative). Sie findet in der Regel zweimal jährlich statt. Alle Stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden zu dieser Versammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnen.